Das lange Rechteck am Mast
Eine Panelantenne kann mehrere Frequenzbänder und Antennenpfade enthalten. Das eigentliche Funkgerät kann getrennt daneben sitzen. Ein Gehäuse ist deshalb nicht automatisch ein einzelner Sender.

Tumorbefunde in Tierstudien. Kritik an den Grenzwerten. Einfluss auf Forschung und Öffentlichkeit.
Wer Milliarden mit Mobilfunk verdient,
muss sich diesen Fragen stellen.
Ein flächendeckender Ausbau braucht eine flächendeckend nachvollziehbare Schutzpolitik.
Ob zuhause, in der Schule oder am Arbeitsplatz: Über die Funkinfrastruktur in ihrer Umgebung entscheiden Bürger häufig nicht selbst. Gerade deshalb darf die Debatte über langfristige Exposition und mögliche Gesundheitsfolgen nicht denjenigen überlassen bleiben, die am Ausbau verdienen.

Der Verweis auf einen eingehaltenen Grenzwert beantwortet zunächst eine Frage nach Regelkonformität. Er beendet nicht die Auseinandersetzung darüber, ob diese Regel langfristig ausreichend schützt.
Strahlungs-Alarm nimmt die von Klaus Scheidsteger vorgetragenen Fragen ernst: Wie unabhängig wird geforscht? Wie werden kritische Befunde behandelt? Wer hat Einfluss auf die Bewertung? Und was passiert, wenn Schäden nachgewiesen werden?
Du siehst Antennen. Dahinter stehen Funkgeräte, Rechentechnik, Leitungen, Stromversorgung und mehrere Firmen. Hier wird die Anlage nachvollziehbar.
Sendet zum Netz und empfängt vom Netz.
Wandeln Funksignale; passive Antenne oder integrierte aktive Einheit.
Verarbeitet die Funkverbindung am Standort oder in einer zentralen Infrastruktur.
Glasfaser oder Richtfunk verbinden den Standort mit weiteren Netzknoten.
Organisiert Verbindungen und den Zugang zu Telefonie und Internet.
Vereinfachte funktionale Darstellung. Geräte und Funktionen können zusammengebaut oder auf mehrere Orte verteilt sein.
Eine Panelantenne kann mehrere Frequenzbänder und Antennenpfade enthalten. Das eigentliche Funkgerät kann getrennt daneben sitzen. Ein Gehäuse ist deshalb nicht automatisch ein einzelner Sender.
Eine Radio Unit erzeugt und empfängt die Hochfrequenzsignale. Bei aktiven Antennensystemen und Massive MIMO sind Radio und Antennenarray häufig in einer Einheit integriert.
MIMO nutzt mehrere Antennenpfade. Beamforming verändert durch deren Zusammenspiel die räumliche Abstrahlung. Die Exposition hängt damit auch von Richtung, Betriebszustand und Verkehr ab.
Technische Originalbeschreibung ↗Kleine Funkzellen können Orte mit vielen Nutzern oder Innenräume versorgen. Neben großen freistehenden Masten gibt es deshalb Dachanlagen, Fassadenmontagen und kleine Anlagen im Straßenraum.
Herstellerportfolio als Technikbeleg ↗Radio, Basisband und Software können von unterschiedlichen Firmen kommen. Offene Schnittstellen ändern die Zulieferstruktur; sie ersetzen weder Standortprüfung noch Expositionsbewertung.
Dokumentiertes deutsches Beispiel ↗Eine Richtfunkantenne kann die Datenanbindung übernehmen. Schaltschränke, Gleichstromversorgung, Kühlung, Erdung und Notstrom gehören zum Standortbetrieb, haben aber andere Funktionen als die Mobilfunkantenne.
Standortdienstleistungen ↗Netzbetreiber, Standortinhaber und Techniklieferant; Frequenzbänder; Antennenhöhe und Richtung; aktive Antennen-/Radiotypen; beantragte maximale Betriebsweise; aktuelle Standortbescheinigung und Messberichte. Ein Foto allein kann das nicht vollständig beantworten.
| Bereich | Typischer Netzzweck | Was zu beachten ist |
|---|---|---|
| 700 / 800 / 900 MHz | Flächenversorgung und Versorgung in Gebäuden | Die tatsächliche Ausbreitung hängt auch von Leistung, Gelände und Bebauung ab. |
| 1,8 / 2,1 / 2,6 GHz | Zusätzliche Kapazität und Versorgung | Generation und Frequenz sind nicht dasselbe: ein Band kann unterschiedlich genutzt werden. |
| 3,4–3,8 GHz | 5G-Kapazität; lokale Campusnetze im Teilbereich | Aktive Antennen und Beamforming sind hier besonders relevant. |
| Weitere / höhere Bänder | Lokale Anwendungen, Richtfunk, künftige Nutzung | Eine Frequenzzuteilung beweist keine flächendeckende tatsächliche Nutzung. |
Die geltenden Zuteilungen und Nutzungsmöglichkeiten stehen im Frequenzplan der Bundesnetzagentur ↗. Die Technikbeschreibung benennt Funktionen; Herstellerwerbung ist kein Gesundheitsnachweis.
Telekom, Vodafone, O₂/Telefónica und 1&1 betreiben öffentliche bundesweite Mobilfunknetze. Gemeinsame Standorte sind möglich; ein Mast kann mehrere Betreiber beherbergen.
Ein Netz braucht sowohl Reichweite als auch Kapazität für viele gleichzeitige Nutzer. Gelände, Gebäude und stark frequentierte Orte können zusätzliche Standorte sinnvoll machen.
Antennen können unterschiedliche Richtungen und Frequenzbereiche bedienen. Mehrere Panels an einem Standort bedeuten deshalb nicht automatisch mehrere unabhängige Masten.
Bei einer besseren Funkverbindung kann ein Handy mit weniger Sendeleistung auskommen. Gleichzeitig entstehen zusätzliche ortsfeste Funkquellen. Die Summe der Exposition muss vor Ort gemessen oder mit geeigneten Modellen bewertet werden.
Abstand, Antennenrichtung, Leistung, Auslastung, Abschattung und Reflexionen wirken zusammen. Die nächste sichtbare Antenne muss nicht die stärkste Quelle an deinem Messort sein.
Technische Grundlagen: Bundesnetzagentur zu Standorten und Small Cells ↗ · Herstellererklärung zur Leistungsregelung von Handys ↗
35 belegte Einträge: öffentliche Netze, Standortgesellschaften, aktive Funktechnik, Komponenten und Bau.
Die vier bundesweiten öffentlichen Mobilfunknetzbetreiber sind vollständig erfasst. Für Mastvermieter, Hersteller und Errichter gibt es hier ein belegtes Marktverzeichnis; eine vollständige Liste aller örtlichen Eigentümer und Subunternehmer wird nicht behauptet.
Die frühere Kathrein-Mobilfunkantennensparte wird unter Ericsson Antenna System geführt. Amphenol übernahm 2025 die OWN- und DAS-Geschäfte von CommScope. Historische Namen können an Anlagen weiterhin auftauchen. Ein Eintrag im Verzeichnis belegt keine konkrete Lieferung an einen bestimmten Standort.
Bei E.ON sind mögliche Strommaststandorte von tatsächlich errichteten Mobilfunkanlagen zu unterscheiden. Internationale Anbieter werden nur mit dem hier belegten Deutschlandbezug oder ausdrücklich internationalem Tätigkeitsbereich geführt.
Ein Mobilfunkstandort durchläuft mehrere rechtliche Prüfungen. Eigentümervertrag, Baurecht und Standortbescheinigung haben unterschiedliche Aufgaben; einzelne Schritte können parallel laufen.
Eine Standortbescheinigung bestätigt die Einhaltung der anzuwendenden gesetzlichen Personenschutzgrenzwerte und legt Sicherheitsabstände fest. Sie ist kein individueller medizinischer Unbedenklichkeitsnachweis und keine Prüfung, ob der Betreiber alle denkbaren späteren Gesundheitsschäden versichert hat.
Die Bundesnetzagentur bestimmt den Sicherheitsabstand vorzugsweise rechnerisch, alternativ messtechnisch. Der Nachweis berücksichtigt relevante umliegende Funkanlagen und maximal vorgesehene Anlagenauslastung. Es wäre daher falsch, aus einer Bescheinigung abzuleiten, jede Wohnung sei vor Ort gemessen worden.
Kommunen werden bei der Standortwahl angehört. Sie müssen rechtzeitig Gelegenheit zu Stellungnahme und Erörterung erhalten; die Ergebnisse sind zu berücksichtigen. Diese Beteiligung ist kein allgemeines politisches Vetorecht gegen jeden neuen Standort.
§ 5 BEMFV – Sicherheitsabstand und Erteilung ↗ · Bundesnetzagentur – Bewertung bei maximaler Anlagenauslastung ↗ · § 7a 26. BImSchV – Kommunale Beteiligung ↗
Betreiber beziehungsweise Standortgesellschaft sucht einen geeigneten Standort und klärt Grundstücks-/Dachnutzung, Zugang, Statik, Strom und Datenanbindung. Privatrechtlicher Mietvertrag und öffentlich-rechtliche Zulässigkeit sind getrennte Fragen.
Bayerisches Bauministerium: Mobilfunkanlagen, Stand 24.06.2025 ↗
Bei neuen Hochfrequenzstandorten wird die Kommune nach § 7a 26. BImSchV rechtzeitig zur Standortwahl gehört. Stellungnahme und Erörterung sind zu ermöglichen; Ergebnisse werden berücksichtigt.
Mast, Dachanlage, Höhe, Gebäudeveränderung und Versorgungseinheiten werden nach der jeweiligen Landesbauordnung eingeordnet. Je nach Standort werden Bauplanungsrecht und weitere Schutzvorschriften geprüft. Außenbereichsprivilegierung ist keine voraussetzungslose Zulassung.
Bayerisches Bauministerium: Mobilfunkanlagen, Stand 24.06.2025 ↗ · § 35 BauGB – Außenbereich ↗
Ab 10 W EIRP ist grundsätzlich eine gültige Standortbescheinigung nötig. Unter 10 W kann sie ebenfalls erforderlich sein, wenn am gemeinsamen Standort insgesamt 10 W erreicht oder überschritten werden; für Anlagen bis 100 mW bestehen Ausnahmen. Lageplan, Montageskizze und Antennendiagramme gehören zu den Unterlagen.
Die Bundesnetzagentur berechnet beziehungsweise misst den standortbezogenen Sicherheitsabstand und berücksichtigt relevante umliegende Sender. Der Abstand muss grundsätzlich innerhalb des kontrollierbaren Bereichs liegen; der Betreiber muss den Zugang dort beherrschen.
§ 5 BEMFV – Sicherheitsabstand und Erteilung ↗ · § 6 BEMFV – Standortmitbenutzung ↗
Bei einer Anlage nach § 4 BEMFV wird Inbetriebnahme beziehungsweise wesentliche Änderung mindestens zwei Wochen vorher angezeigt. Öffentliche Basisstationen unter 10 W werden grundsätzlich innerhalb von vier Wochen nach In-/Außerbetriebnahme angezeigt; Ausnahme bis 100 mW.
Neue Mitnutzer oder Änderungen, durch die die Voraussetzungen der Bescheinigung entfallen, müssen erneut bewertet werden. Bescheinigte Konfiguration, tatsächliche Anlage und zugängliche Aufenthaltsbereiche müssen zusammenpassen.
§ 6 BEMFV – Standortmitbenutzung ↗ · Bundesnetzagentur – Bewertung bei maximaler Anlagenauslastung ↗
Typischer Ablauf für Deutschland, Rechtsstand 13.10.2026. Die Reihenfolge kann sich überschneiden; Standortbescheinigung und bauaufsichtliches Verfahren sind getrennte Prüfungen. EIRP beschreibt die äquivalente isotrope Strahlungsleistung, nicht die Feldstärke in einer Wohnung.
| Anlage | Was geprüft wird | Die konkrete Nachfrage |
|---|---|---|
| Freistehender Mast | Masthöhe, Bauplanungsrecht, Fundament/Standsicherheit, Versorgungseinheiten, Naturschutz und je nach Höhe/Lage Luftverkehr; Landesbauordnung entscheidet Verfahrenspflicht. | Ist der Standort insgesamt genehmigungs- oder verfahrensfrei, und auf welcher konkreten Landesnorm beruht das? |
| Dachanlage | Freie Antennen-/Masthöhe über Dach und sonstige Gebäudeveränderungen; Statik, Brandschutz, Zugang und kontrollierbarer Sicherheitsbereich. | Reicht der Sicherheitsbereich in zugängliche Dachflächen, Nachbarbereiche oder andere Aufenthaltsräume hinein? |
| Small Cell | EU-Kriterien und Landesrecht beachten; nicht jede kleine Anlage ist automatisch privilegiert. BEMFV-Leistungsschwellen und Summenbetrachtung gelten gesondert. | Welche Anlagen wurden bei der gemeinsamen Leistung und der Expositionsbewertung zusammengerechnet? |
Small Cells: § 152 TKG – Zugangspunkte geringer Reichweite ↗ · EU 2020/1070 konsolidiert 14.08.2024 – Small Cells ↗ · § 4 BEMFV – Standortbescheinigung ↗. Die EU-Regelung privilegiert Anlagen nur bei Einhaltung ihrer Kriterien.
Art. 57 Abs. 1 Nr. 5 BayBO nennt Antennen und Antennen tragende Masten bis 15 m freier Höhe, im Außenbereich bis 20 m; dazu Versorgungseinheiten bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt. Die Vorschrift umfasst auch die damit verbundenen Nutzungs- und Gestaltänderungen bestehender Anlagen. Maßgeblich sind die genaue Bauform und sämtliche Voraussetzungen der geltenden Landesnorm.
Daneben gibt es eine befristete Regelung für Mobilfunkanlagen zur Schließung von Versorgungslücken bis 24 Monate, einschließlich einer vorherigen Anzeige an die Bauaufsicht. Diese Ausnahme ist keine allgemeine Freigabe für dauerhaft beliebig hohe Masten.
Für Augsburg ist Bayern der relevante Einstieg. In anderen Bundesländern gelten andere Bauordnungen; Höhen- und Verfahrensregeln lassen sich nicht einfach übertragen.
Art. 57 Bayerische Bauordnung ↗ · Bayerisches Bauministerium: Mobilfunkanlagen, Stand 24.06.2025 ↗
Es gibt keine allgemeine bundesweite Höchstzahl von Mobilfunkmasten pro Ort und keinen für alle Anlagen identischen Abstand von 100, 300 oder 500 Metern zu Wohnhäusern. Entscheidend sind die konkreten Antennen, Frequenzen, Leistungen, Sicherheitsabstände und örtlichen rechtlichen Anforderungen.
Bei Hochfrequenzanlagen beziehen sich die gesetzlichen Feldgrenzwerte auf Orte, an denen Menschen sich dauerhaft oder vorübergehend aufhalten können. Beiträge anderer ortsfester Funkanlagen müssen in der gesetzlichen Bewertung berücksichtigt werden. Eine bloße Betrachtung eines einzelnen Antennenpanels genügt dafür nicht.
Verfahrensfrei bedeutet nicht rechtsfrei. Standsicherheit, einschlägiges Bauplanungsrecht, örtliche Anforderungen und – je nach Standort – Natur-, Arten-, Denkmal- oder Luftverkehrsschutz bleiben relevant. Die konkrete Landesbauordnung entscheidet, ob ein förmlicher Bauantrag nötig ist.
Ein oft übersehener Unterschied: Das ausdrückliche Minimierungsgebot des § 4 Absatz 2 der 26. BImSchV betrifft Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen. Es darf nicht als pauschal bereits bestehendes Minimierungsgebot für Mobilfunksender dargestellt werden.
§ 2 26. BImSchV – Hochfrequenzanlagen ↗ · § 4 26. BImSchV – Vorsorge für Niederfrequenz-/Gleichstromanlagen ↗ · Bayerisches Bauministerium: Mobilfunkanlagen, Stand 24.06.2025 ↗ · § 35 BauGB – Außenbereich ↗ · § 14 LuftVG – Bauwerke außerhalb Bauschutzbereich ↗
| Frequenz | Elektrisches Feld | Regel nach Anhang 1b |
|---|---|---|
| 700 MHz | 36,38 V/m | 1,375 × √f; f in MHz |
| 800 MHz | 38,89 V/m | 1,375 × √f; f in MHz |
| 900 MHz | 41,25 V/m | 1,375 × √f; f in MHz |
| 1800 MHz | 58,34 V/m | 1,375 × √f; f in MHz |
| 2100 MHz | 61,00 V/m | 2.000–300.000 MHz: 61 V/m |
| 2600 MHz | 61,00 V/m | 2.000–300.000 MHz: 61 V/m |
| 3600 MHz | 61,00 V/m | 2.000–300.000 MHz: 61 V/m |
Beispiele für elektrische Feldstärke nach Anhang 1b 26. BImSchV; quadratischer Mittelwert über 6-Minuten-Intervalle. Frequenzgemisch, magnetische Feldstärke, zusätzliche Kriterien für gepulste Felder und weitere Regelungen dürfen in einer vollständigen Bewertung nicht ignoriert werden. Die Tabelle ist kein persönlicher Gesundheitsschwellenrechner. Anhang 1b 26. BImSchV – Frequenzabhängige Feldgrenzwerte ↗ · § 2 26. BImSchV – Hochfrequenzanlagen ↗
Die lokale SAR-Empfehlung für Handys beträgt 2 W/kg über 10 g Gewebe am Kopf und Rumpf, 4 W/kg an Gliedmaßen. Die obige Tabelle beschreibt elektrische Feldstärke am Aufenthaltsort. Ein V/m-Wert kann nicht als Handy-SAR gelesen werden.
Für einen konkreten Standort sind Bescheinigungsnummer, Datum, Sicherheitsabstände, genehmigte beziehungsweise bescheinigte Konfiguration, berücksichtigte Mitnutzer und jüngste technische Änderungen relevant. Die öffentliche EMF-Karte ist ein Einstieg; sie ersetzt nicht automatisch die vollständigen Unterlagen.
Frage die Gemeinde, wann und mit welchem Ergebnis sie nach § 7a beteiligt wurde. Frage die Bauaufsicht nach dem anwendbaren Landesrecht und der baurechtlichen Entscheidung beziehungsweise der Grundlage der Verfahrensfreiheit. Bei Umweltinformationen kann der Zugang zu einzelnen Angaben gesetzlich eingeschränkt sein; eine pauschale Ablehnung sollte begründet werden.
Wenn gemessen wird, verlange Messdatum, Frequenzauflösung, Messunsicherheit, Gerätekalibrierung und Betriebszustand. Eine Momentaufnahme bei wenig Netzverkehr ist etwas anderes als eine nachvollziehbare Bewertung der höchsten zulässigen Auslastung.
EMF-Karte und Informationen der Bundesnetzagentur ↗ · § 5 BEMFV – Sicherheitsabstand und Erteilung ↗ · § 7a 26. BImSchV – Kommunale Beteiligung ↗ · Bundesnetzagentur – Bewertung bei maximaler Anlagenauslastung ↗
Diese Befunde verdienen mehr als ein Schulterzucken.
Die hier eingebrachten Quellen greifen eine entscheidende Frage auf: Werden mögliche Langzeitfolgen ausreichend berücksichtigt – oder wird die Sicherheitsdebatte zu eng geführt?

Das US-amerikanische National Toxicology Program untersuchte 2G- und 3G-Funksignale. Bei männlichen Ratten fand es klare Hinweise auf bösartige Schwannome des Herzens; für weitere Tumorbefunde verwendete es niedrigere Evidenzkategorien.
Ein solcher Befund verpflichtet zur ernsthaften Auseinandersetzung. Welche Konsequenzen ziehen die Verantwortlichen daraus für Vorsorge und Forschungsprioritäten?
Tierstudie mit Ganzkörperexposition. Dosierung und Exposition unterscheiden sich von üblicher Handynutzung. Die Übertragung auf Menschen verlangt zusätzliche Bewertung; ein individuelles Erkrankungsrisiko folgt daraus nicht unmittelbar.
NTP: Ergebnisse und technische Berichte ↗Das Ramazzini-Institut untersuchte 1,8-GHz-GSM-Fernfeldexposition über die Lebenszeit von Ratten. In der höchsten Expositionsgruppe berichtete die Studie eine statistisch signifikant erhöhte Häufigkeit von Herzschwannomen bei männlichen Tieren.
Der Befund gehört in die Schutzdebatte. Welche Begründung gibt es, wenn ähnliche experimentelle Hinweise keine Neubewertung auslösen?
Falcioni et al., 2018: experimentelle Untersuchung an 2.448 Ratten, mit 19 Stunden Exposition täglich. Dieser Befund beziffert keine Erkrankungswahrscheinlichkeit für Anwohner.
Veröffentlichung und Abstract ↗Die Krebsforschungsagentur IARC stufte hochfrequente elektromagnetische Felder 2011 in Gruppe 2B ein. Wir verlangen, dass die später hinzugekommenen Befunde transparent berücksichtigt werden und Vorsorge nicht bis zum letzten denkbaren Beweis vertagt wird.
Gulati und Kollegen untersuchten 2024 Blutproben von 24 Erwachsenen in unterschiedlich exponierten Wohnsituationen. In der höher exponierten Gruppe fanden sie mehr bestimmte Chromosomenveränderungen.
Das ist ein Befund, der unabhängige Replikation und eine saubere Untersuchung möglicher Ursachen verlangt. Genau solche Forschung darf nicht an der Frage scheitern, wem das Ergebnis wirtschaftlich passt.
Die kleine Beobachtungsstudie stellt keine eindeutige Ursache fest und beweist keine Erkrankung einzelner Bewohner. Scheidsteger berichtet darüber hinaus über Herzratenvariabilität und Schlaf; diese Aussagen werden als Inhalte seines Vortrags dargestellt.
Gulati et al., Originalarbeit ↗Die Arbeit von Fiorella Belpoggi für das STOA-Panel des Europäischen Parlaments behandelt Krebs sowie Fortpflanzung und Entwicklung. Sie legt die Bedeutung einer gesundheitlichen Technikfolgenbewertung offen.
Unsere Position: Vor der Ausweitung zusätzlicher Exposition müssen Forschungslücken benannt, Vorsorgeoptionen geprüft und Alternativen wie kabelgebundene Infrastruktur ernsthaft berücksichtigt werden.
Der Expertenbericht von 2021 ist eine beauftragte wissenschaftliche Arbeit. Er ist kein Parlamentsbeschluss über einen allgemeinen Ausbaustopp.
„Health impact of 5G“ ↗20 Originalarbeiten und Berichte. Fragestellung, Methode, Ergebnis und Aussagegrenze stehen direkt nebeneinander.
Tierexperiment, Laborversuch, Beobachtungsstudie und Messkampagne beantworten unterschiedliche Fragen. Kritische Forschung wird hier nicht versteckt; ebenso wenig werden Ergebnisse ausgelassen, die eine pauschale Behauptung begrenzen.

Welche Wirkungen werden untersucht?
Welche werden zum Maßstab gemacht?
Ein Grenzwert trägt politische Verantwortung. Wird seine Grundlage überzeugend angegriffen, genügt es nicht, ihn weiter als beruhigende Zahl zu wiederholen.
Melnick und Moskowitz leiten 2026 aus Tierdaten mit Benchmark-Dosis-Modellen und linearer Extrapolation deutlich niedrigere Ganzkörper-SAR-Werte ab. Die Faktoren hängen von Modell und Expositionsdauer ab; untersucht wird ein zusätzliches Krebsrisiko von 1 zu 100.000. Die Autoren fordern eine unabhängige Neubewertung.
Der TKP-Beitrag macht daraus eine scharfe öffentliche Kritik. Hier kannst du sowohl den Beitrag als auch die zugrunde liegende Arbeit direkt lesen.
Eine solche Kritik muss öffentlich beantwortet werden: Welche Annahmen halten die zuständigen Stellen für tragfähig? Welche verwerfen sie – und aufgrund welcher Daten?
Ein Sicherheitsversprechen muss überprüfbar sein. Auch dann, wenn seine Überprüfung unbequem wird.
Wir verlangen eine unabhängige Prüfung, offengelegte Rechenwege und verständliche Antworten. Die Auseinandersetzung darf nicht hinter dem Satz „Die Grenzwerte werden eingehalten“ verschwinden.
| Annahme / Endpunkt | Berichteter Faktor | Grundlage |
|---|---|---|
| Krebsrisiko · 1 Stunde täglich | 15–114 × | Tierdaten und Risikoextrapolation |
| Krebsrisiko · 8 Stunden täglich | 121–909 × | Tierdaten und Risikoextrapolation |
| Schutz männlicher Fortpflanzung | 8–24 × | Tierdaten mit Unsicherheitsfaktoren |
Modellbasierte Vorschläge der Autoren für Ganzkörperexposition; keine direkt gemessenen persönlichen Erkrankungswahrscheinlichkeiten oder pauschalen Absenkungsfaktoren für jedes Gerät. Original: Tabellen 4 und 5 sowie Diskussion.
Wer diese Ableitung ablehnt, soll sie fachlich widerlegen. Ein Behördenlogo ersetzt keine Antwort.
Klaus Scheidsteger schildert in seinem Vortrag ein wiederkehrendes Muster: Kritische Forschung wird angegriffen, ihre öffentliche Wirkung bekämpft und die Glaubwürdigkeit von Forschern zum Schauplatz gemacht.
Der Referent verweist auf frühe Studien zu DNA-Veränderungen und den Druck, der nach seiner Darstellung auf Henry Lai und andere Forscher ausgeübt wurde.
Im Mittelpunkt stehen dann Glaubwürdigkeit, Arbeitsweise und öffentliche Reputation der Forschenden. Scheidsteger ordnet dies als „Wargaming“ ein.
Er beschreibt industriefinanzierte Forschung, PR-Strategien und die Besetzung einflussreicher Positionen als Mittel, um die Sicherheitsdebatte zu prägen.
Seine Kritik: Während weiter diskutiert und gestritten wird, wächst die Nutzung der Technik. Notwendige Schutzentscheidungen bleiben nach seiner Darstellung zurück.
Der Vortrag ist ein Ausgangspunkt dieses Portals. Er führt von den frühen Kontroversen über George Carlo und das WHO-EMF-Projekt zur REFLEX-Auseinandersetzung, zu NTP und Ramazzini sowie zur eigenen Initiative für Anwohnerforschung.
Die Vorwürfe sind schwerwiegend. Wir machen sie zugänglich und verlangen, dass die dazu genannten Dokumente und Konflikte nachvollziehbar aufgearbeitet werden.
Die Darstellung dieses Musters und der persönlichen Konflikte stammt aus Scheidstegers Vortrag und dem bereitgestellten Transkript. Sie wird hier als seine Recherche und Bewertung kenntlich gemacht.
Scheidsteger schildert die EU-geförderte REFLEX-Forschung und die anschließende Auseinandersetzung um DNA-Schäden, Fälschungsvorwürfe, Medienberichte und die Reputation beteiligter Forscher. Sein Vorwurf lautet, dass eine fachliche Debatte gezielt beschädigt worden sei.
Unsere Forderung: Studien, Replikationen und damalige Vorwürfe nachvollziehbar zusammenführen. Wissenschaftliche Qualität lässt sich nur durch überprüfbare Arbeit beurteilen.
Im Vortrag: etwa 18:16 bis 25:36 ↗Wenn ein Expertengremium großen Einfluss auf den Strahlenschutz hat, sind seine Zusammensetzung, Finanzierung und Interessen eine öffentliche Angelegenheit.
Der von Klaus Buchner und Michèle Rivasi veröffentlichte Bericht von 2020 kritisiert Interessenkonflikte und Einflussnetzwerke rund um ICNIRP. Er hinterfragt die behauptete Unabhängigkeit sowie den Umgang mit abweichenden wissenschaftlichen Positionen.
Der Bericht stammt von zwei damaligen Europaabgeordneten, wurde von der Grünen/EFA-Fraktion finanziert und ist kein gerichtliches Urteil. Seine Vorwürfe verlangen konkrete Antworten.
Vertrauen verlangt Transparenz. Einfluss verlangt Kontrolle.

Wer den Nutzen verkauft,
muss das Risiko erklären.
Im SONAR-Bericht vom Juni 2013 behandelt Swiss Re die unvorhergesehenen Folgen elektromagnetischer Felder. Die Einstufung lautet „HIGH“, mit einem Zeithorizont von mehr als zehn Jahren.
Der Bericht nennt mögliche große Produkthaftpflichtschäden, falls ein direkter Zusammenhang mit Gesundheitsproblemen festgestellt würde. Er bewertet dabei zugleich die damalige wissenschaftliche Lage als nicht abschließend.
Das ist eine Warnung aus der Risikowirtschaft. Unsere politische Schlussfolgerung: Bürger müssen erfahren können, wie Betreiber mögliche Schäden absichern und welche Deckungslücken bestehen.
Wer Bürgern Sicherheit verspricht, soll erklären, welche wirtschaftliche Verantwortung er übernimmt: Versicherer, Deckungsgrenzen, Ausschlüsse und die Vorsorge für große Schadenereignisse.
Falls gesundheitliche EMF-Schäden ausgeschlossen sind, muss diese Lücke öffentlich benannt werden. Die Frage gehört auf den Tisch, bevor Betroffene vor jahrelangen Beweisproblemen stehen.
Wer an der Technik verdient, muss erklären, wer im Schadensfall bezahlt.
„HIGH“ bezeichnet das mögliche finanzielle, regulatorische oder Reputations-Schadenpotenzial für die Versicherungswirtschaft. Der Bericht behandelt EMF breiter als ausschließlich Mobilfunk. Er beweist weder eine Gleichsetzung mit radioaktiver Strahlung noch die Behauptung, weltweit existiere keinerlei einschlägige Versicherung. Für konkrete Deckungsaussagen brauchen wir die tatsächlichen Versicherungsbedingungen. Die dafür bestimmte Anfrage findest du unten.
Strahlungs-Alarm vertritt eine klare Vorsorgeposition. Das sind unsere Forderungen an Politik, Behörden, Betreiber und Einrichtungen:
Langzeitexposition, Tumorbefunde, Fortpflanzung und mögliche nichtthermische Wirkungen müssen nachvollziehbar behandelt werden. Die methodische Kritik an bestehenden Schutzkonzepten verdient eine öffentliche fachliche Antwort.
Erklärungen zu Interessenkonflikten, Auswahlverfahren und Studienfinanzierung müssen zugänglich sein. Forschungspluralität gehört in die Bewertung; ihre Ergebnisse müssen überprüfbar bleiben.
Kabelgebundene Alternativen und vermeidbare Exposition prüfen. Kinder und andere besonders schutzbedürftige Menschen müssen bei technischen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Betreiber sollen bestätigen, welche behaupteten Gesundheitsschäden gedeckt wären und welche Ausschlüsse gelten. Für mögliche Deckungslücken verlangen wir eine politische Debatte über wirksame Absicherung.
Für zusätzliche Technologien und Expositionssituationen brauchen wir veröffentlichte Bewertungsgrundlagen. Wo wesentliche Schutzfragen offen sind, fordern wir, Ausbauentscheidungen auszusetzen, bis eine unabhängige Prüfung vorliegt.
Zugang zu ärztlicher Abklärung, nachvollziehbaren Messungen und geordneter Dokumentation schaffen. Beschwerden dürfen nicht automatisch einer Funkquelle zugeschrieben werden; ebenso wenig dürfen sie pauschal abgetan werden.
5.274 recherchierbare Datensätze – mit Kopf-SAR, Körper-SAR, Prüfabständen, Behördenbefunden und Originalquellen.
Datensätze sind keine Zahl verschiedener aktueller Handys. Varianten, Messserien und unterschiedliche Quellen können dasselbe Modell mehrfach betreffen. ANFR-Dateistand: 12.10.2026; jüngste Probenahme darin: 2025-07-02. Apple-Abruf: 13.10.2026. Das Archiv ist eine als BfS-Zusammenstellung bezeichnete Zweitübertragung im IBES-PDF, kein aktueller BfS-Liveabgleich.
Ein standardisierter Prüfwert der Energieaufnahme. Keine Live-Dosis beim Telefonieren. Prüfposition, Mittelungsmasse und Funkkonfiguration gehören dazu.
0 mm, 5 mm oder ältere größere Abstände sind unterschiedliche Bedingungen. Eine Hersteller- oder Kontrollangabe ohne diese Information bleibt unvollständig.
In diesen Quellen ist kein vergleichbarer 1-m-Feldmesswert pro Modell veröffentlicht. Die Datenbank zeigt diese Lücke ausdrücklich; sie berechnet keinen 1-m-Wert aus SAR.
Prüfpositionen schematisch. Keine Darstellung einer gemessenen Ausbreitung oder eines Gewebeschadens. Der Körperabstand ist pro Datensatz angegeben; 5 mm ist ein Beispiel.
SAR beschreibt Energieaufnahme in einem Körpermodell. Eine Feldmessung bei einem Meter beschreibt etwa V/m oder W/m² am Messort. Antennencharakteristik, Frequenz, tatsächliche Sendeleistung, Leistungsregelung, Ausrichtung, Reflexionen und gleichzeitig aktive Funkmodule fehlen für eine solche Umrechnung.
Auch das einfache 1/r²-Modell ersetzt keine Messung am Ohr. Es ist nur unter geeigneten Fernfeldbedingungen und mit bekannten Annahmen anwendbar. In der Detailansicht lässt sich für jedes Modell ein Schreiben erstellen, das konkrete 1-m-Messberichte beim Hersteller anfordert.
EU-Angaben über 10 g und US-Angaben über 1 g werden getrennt gehalten. Die Archivdatei nennt die Mittelungsmasse nicht je Modell; diese Werte sind als Archiv gekennzeichnet.
Vorschlag für ein nachvollziehbares Messprotokoll; kein Normprüfverfahren und keine Freigabe für rechtliche Konformitätsbewertungen. Angaben aus Hersteller-SAR-Daten allein liefern diese Messung nicht.
Fehlt ein solches Protokoll, bleibt der 1-m-Wert als nicht erhoben gekennzeichnet.
Numerische Sortierung berücksichtigt zuerst dokumentierte 10-g-Werte; Archivdaten folgen. Eine Rangfolge nach SAR ist keine Rangfolge medizinischer Sicherheit.
| Hersteller / Modell | Kopf-SAR | Körper-SAR | Abstand 1 m | Quelle / Datum | Vergleich |
|---|
CSV / Tabellenformat ↗ · JSON / Quelldaten ↗ · SQLite / Datenbank ↗
Abrufstand 13.10.2026. Bei abweichenden Werten Quelle, Gerätevariante, Softwarestand und Prüfnorm nachsehen. ANFR-Konformitätsstatus und Körper-Kontaktwerte sind im jeweiligen Testkontext zu lesen.
Du kannst unnötige Funknutzung reduzieren, ohne deinen Alltag abzuschalten.
Beginne mit einfachen Veränderungen. Ein Maßnahmenplan funktioniert besser als ein Warenkorb voller teurer „Strahlenschutz“-Produkte.
Schlafprobleme, Kopfschmerzen oder Herzbeschwerden verdienen medizinische Abklärung. Dokumentiere den zeitlichen Verlauf und mögliche Einflussfaktoren. Zeitliche Nähe zu einer Funkquelle allein beweist die Ursache nicht.
Akute Brustschmerzen, Atemnot oder neurologische Ausfälle gehören sofort medizinisch abgeklärt; im Notfall 112.
Wichtig bei Abschirmung: Maßnahmen können den Empfang verschlechtern und die Sendeleistung des Handys erhöhen. Lass aufwendige Maßnahmen fachlich prüfen, bevor du Geld ausgibst.
0 von 6 Maßnahmen ausgewählt
Die Auswahl bleibt nur während dieser geöffneten Sitzung bestehen. Bei medizinischen Geräten oder Notrufsystemen keine Verbindung unterbrechen.
Weitere Hinweise zur Expositionsminderung ↗Fünf Schreiben, die aus einer allgemeinen Sorge konkrete Fragen machen. Der Text wird direkt in deinem Browser erstellt. Angaben werden nicht an dieses Portal übermittelt.
Notiere Beobachtungen möglichst zeitnah. Ergänze auch Schlaf, Stress, Medikamente und andere mögliche Einflussfaktoren.
Der Download enthält deine Eingabe, aber keine Diagnose oder Bewertung.
Text vor dem Versand ergänzen und prüfen. Das Werkzeug versendet nichts. Die erbetene Antwortfrist begründet keine gesetzliche Frist und ersetzt keinen Rechtsbehelf.
Suche den Standort in der EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur. Erfasse Betreiberangaben, Abstand, Antennenrichtung und verfügbare Messdaten. Entfernung allein ist kein verlässliches Expositionsmaß.
Zur Bundesnetzagentur ↗Frage nach kalibrierten Geräten, frequenzselektiver Messung, Messunsicherheit und Betriebszustand. Ein einfacher Breitbandwert ersetzt keine fachkundige Beurteilung.
Unterlagen schriftlich anfragen ↑Sammle Antworten, Bescheide und medizinische Unterlagen. Bestehende Fristen separat prüfen. Für ein juristisches Anliegen helfen geordnete Fakten mehr als eine pauschale Behauptung.
Weitere Hilfen im Alarm-Lotsen ↗Sieh dir Scheidstegers Recherche an und gib die Quellen weiter. Ein Gespräch im Verein, ein Filmabend oder eine konkrete Frage an Verantwortliche kann den Anfang machen.
Bei öffentlichen Filmvorführungen zuerst die Vorführrechte klären. Martin hat einen Filmabend im Raum Augsburg angeboten; seine persönlichen Kontaktdaten liegen diesem Portal nicht vor.
Die externe Vetopedia-Datenbank bietet eine Möglichkeit, Erfahrungen zu Mobilfunk zu melden. Wer Beschwerden hat, verdient Gehör und eine seriöse Untersuchung.
Zur Erfahrungsdatenbank ↗Prüfe vor einer Eintragung Sichtbarkeit und Datenschutz. Selbstauskünfte sammeln Erfahrungen; sie ersetzen keinen Nachweis der Ursache.
Fordere eine konkrete Antwort statt einer Textbaustein-Beruhigung. Frage Abgeordnete nach unabhängiger Neubewertung, nachvollziehbarer Vorsorge und offener Haftungsdeckung.
Werkzeuge der Bürger-Welle ↗Die eingebrachten kritischen Quellen stehen hier im Zentrum. Originalstudien, Berichte und Vortrag sind direkt erreichbar.
Environmental Health, 14. März 2026. Risikoableitung anhand experimenteller Daten. Zentrale Grundlage der Grenzwertkritik dieser Seite.
Publikation, Tabellen und Methodik ↗Der von dir eingebrachte Beitrag von Peter F. Mayer vom 3. Juli 2026 zur Grenzwertanalyse.
Den vollständigen Beitrag lesen ↗Technische Berichte des US-amerikanischen National Toxicology Program zu 2G- und 3G-Signalen in Tierexperimenten.
Studiendesign und Ergebnisse ↗Falcioni et al., Environmental Research. Experimentelle Befunde zu Gehirn- und Herztumoren bei Ratten.
Publikationsnachweis ↗Ecotoxicology and Environmental Safety. Untersuchung von Blutproben bei unterschiedlicher Mobilfunkexposition.
Originalveröffentlichung ↗ · PubMed ↗Vortrag auf der 21. AZK; Grundlage der hier dargestellten Kritik an Lobbymechanismen. Zusätzlich wurden die beiden von dir bereitgestellten Dokumente verarbeitet.
Vortrag und Sendungstext ↗ · Kurzfassung ↗Von zwei damaligen Europaabgeordneten beauftragter Bericht zu Unabhängigkeit, Einfluss und dem Ausbau von 5G.
Vollständiger Bericht ↗Juni 2013, gedruckte Seite 11. Originalbericht in einer externen Archivkopie. Die übermittelte URL zu SONAR 2025 verweist auf eine andere Ausgabe.
Zur konkreten EMF-Passage ↗ · Ausgabe 2025 ↗Beauftragte wissenschaftliche Arbeit von Fiorella Belpoggi für das STOA-Panel des Europäischen Parlaments.
Bericht und Download ↗Originalmitteilung zur Einstufung als möglicherweise krebserregend für Menschen.
Originalmitteilung ↗Strahlungs-Alarm vertritt eine kritische Vorsorgeposition. Befunde, Autorenbewertungen und unsere politischen Forderungen sind in den jeweiligen Abschnitten zugeordnet. Inhaltlicher Stand: 13. Oktober 2026.